Anpassungen im Mietrecht beschlossen

06. September 2018

Anpassungen im Mietrecht beschlossen

Der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsänderung ist am 05. September vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Auskunftspflichten für Vermieter werden strenger und es gibt neue Regeln zu Modernisierungsmaßnahmen. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch unklar.

Mietpreisbremse: Auskunftspflicht wird strenger

Zukünftig sollen Vermieter dazu verpflichtet sein, vor Abschluss eines Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die Miete des Vormieters zu geben, sofern diese über der Preisschwelle der Mietpreisbremse gelegen hat. Ein Vermieter, der dieser Pflicht nicht nachkommt, darf maximal die nach der Mietpreisbremse zulässige Höchstmiete verlangen. Außerdem sollen Mieter Verstöße gegen die Mietpreisbremse in Zukunft leichter rügen können.

Modernisierung: Neue Regelungen

In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Vermieter nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen (bisher elf Prozent). Die Umlage soll höchstens drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren betragen. Ein vereinfachtes Modernisierungsumlageverfahren soll die Berechnung für Vermieter erleichtern: Sind die Gesamtkosten nicht höher als 10.000 Euro, müssen die Maßnahmen nicht mehr detailliert aufgelistet werden. Der Vermieter muss lediglich mitteilen, dass er von vereinfachten Verfahren Gebrauch macht und kann pauschal rund zwei Drittel der Kosten umlegen.

Das gezielte „Herausmodernisieren“, z. B. die Durchführung baulicher Maßnahmen, die zu einer nicht notwendigen, erheblichen Beeinträchtigung der Mieter führen, ist in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

Aktueller Beitrag

News

28.11.2024

Immobilienkauf: 9 von 10 Käufern achten stark auf Energieeffizienzklasse

Die Energiebilanz einer Immobilie spielt für immer mehr Käufer eine entscheidende Rolle. Laut einer repräsentativen Umfrage von Immowelt achten 9 von 10 Kaufinteressenten (91 Prozent), die in den nächsten 12 Monaten eine Immobilie erwerben möchten, gezielt auf die Energieeffizienz eines Objekts. In 35 Prozent der geplanten Immobilienkäufe ist eine schlechte Energiebilanz sogar ein K.-o.-Kriterium: Interessenten […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht