Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz

25. März 2021

Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz

Zahlreiche WEG-Versammlungen wurden im letzten Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Corona-Verordnungen verschoben. In Berlin verlegte ein Verwalter die Versammlung kurzerhand auf den Spielplatz der Wohnanlage, um das Ansteckungsrisiko für die Teilnehmenden zu minimieren – dagegen klagte eine Eigentümerin.

Versammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
WEG-Versammlungen haben unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattzufinden. Die Versammlung darf nicht durch Dritte gestört oder beeinflusst werden. Daher wählte der Verwalter den Spielplatz der Anlage als geeigneten Ort. Die Nutzung des Spielplatzes ist ausschließlich den Wohnungseigentümern vorbehalten. Die Klägerin befürchtete trotzdem, dass Fremde mithören konnten und zog vor Gericht um eine einstweilige Verfügung gegen die Durchführung die Veranstaltung zu erwirken.

Gericht bestätigt geeigneten Veranstaltungsort
Das Amtsgericht Berlin-Wedding war anderer Meinung und sah die Versammlung im Außenbereich der Anlage nicht als Widerspruch zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Das Gebot der Nichtöffentlichkeit sei durch die Zugangsbeschränkung ausreichend gewahrt. Zudem bestehe die Gefahr, dass die Versammlung bei Fortbestehen der Kontaktbeschränkungen andernfalls nur mit deutlicher Verzögerung stattfinden könnte.

[Amtsgericht Berlin-Wedding, Az.: 9 C 214/20]

Aktueller Beitrag

Immobilien

19.02.2026

Jetzt neu: Wohnung zum Kauf in Neumarkt in der Oberpfalz

*Ihr Rückzugsort inmitten einer Naturoase mit Liebhaberfaktor* 4-Zimmer ETW mit Hauscharakter und ca. 413 qm Naturgarten Die Leichtigkeit des Seins kann man bei dieser charakterstarken Immobilie spüren. Eine Eigentumswohnung im Siedlungshauscharakter, authentisch und kompakt im Grundriss. Eine feine Grundlage für Menschen mit dem nötigen Gespür für den guten Grundstock der weiteren Planungen. Zum einen bewohnbar, […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht