Guten Rutsch & ein frohes neues Jahr

31. Dezember 2024

Guten Rutsch & ein frohes neues Jahr

Liebe Kundinnen und Kunden, Lieber Partnerinnen und Partner,

wir blicken auf ein spannendes Jahr 2024 mit Ihnen zurück und freuen uns auf gemeinsame Projekte und Herausforderungen im neuen Jahr.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie den Jahreswechsel so verbringen können, wie Sie es sich wünschen. Und wir wünschen Ihnen ein gutes, frohes und vor allem gesundes Jahr 2025!

Kommen Sie gut ins neue Jahr!


 

Zum neuen Jahr ein neues Herze,

ein frisches Blatt im Lebensbuch.

Die alte Schuld sei ausgestrichen

und ausgetilgt der alte Fluch.

Zum neuen Jahr ein neues Herze,

ein frisches Blatt im Lebensbuch!

Zum neuen Jahr ein neues Hoffen!

Die Erde wird noch immer wieder grün.

Auch dieser März bringt Lerchenlieder.

Auch dieser Mai bringt Rosen wieder.

Auch dieses Jahr läßt Freuden blühn.

Zum neuen Jahr ein neues Hoffen.

Die Erde wird noch immer grün.

[Karl von Gerok (1815 – 1890)]

Aktueller Beitrag

News

30.10.2025

Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen

Bauliche Veränderungen zum Schutz vor Einbrüchen in Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften betreffen stets das Gemeinschaftseigentum. Einzelne Wohnungseigentümer dürfen daher nicht im Alleingang Maßnahmen umsetzen, sondern benötigen vorab die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Form eines Gestattungsbeschlusses. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Zugleich informiert WiE darüber, welche Schutzmaßnahmen Wohnungseigentümergemeinschaften gemeinschaftlich umsetzen und finanzieren […]

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