Immobilienbau: Mängel rechtzeitig rügen

05. Juli 2018

Immobilienbau: Mängel rechtzeitig rügen

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Bauherren dazu, ihre Baustellen regelmäßig überwachen zu lassen. Auch eine Schlussbegehung vor Ende der Gewährleistungspflicht kann vor unangenehmen Überraschungen schützen.

Viele Mängel sind nicht sofort erkennbar
Schlecht abgedichtete Keller, Risse im innenliegenden Mauerwerk oder in Fliesen sowie eine schlechte Energiebilanz des Hauses sind bei der Abnahme meist nicht erkennbar oder zeigen sich erst im Laufe der Zeit. Werden zum Beispiel die Räume nicht richtig warm oder liegt der Energieverbrauch deutlich über den Erwartungen, kann das im Laufe eines Lebens ganz schön ins Geld gehen. Der VPB rät deshalb zu einer Schlussbegehung, ein halbes Jahr vor Ende der Gewährleistungspflicht.

Baufirma muss Mängel beheben
Die Baufirma, die die Mängel verschuldet hat, muss diese auf eigene Kosten beheben. Dazu müssen die Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht gerügt werden. Die Dauer beträgt bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme. Um die Rüge rechtzeitig auszusprechen, empfiehlt der VPB eine umfassende Schlussbegehung ein halbes Jahr vor Ende der Frist.

Aktueller Beitrag

News

07.05.2026

„Unzureichende Nachbesserungen“: Verbände kritisieren neues Mietrechtspaket scharf

Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck. Mit dem Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Die im Referentenentwurf vorgesehenen und vom Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) stark kritisierten Verschärfungen wurden teilweise abgemildert. Dennoch sind zusätzliche Kosten und sinkende Renditen […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht