Kappungsgrenze in NRW neu verteilt

06. Juni 2019

Kappungsgrenze in NRW neu verteilt

Zum 01. Juni 2019 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze in Kraft getreten. Diese gilt nur noch in 37 statt 59 Städten und Gemeinden – doch durch die Neuverteilung werden mehr Menschen erfasst als zuvor.

Neue Verordnung gilt 13 Monate
In der neuen Verordnung ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in 37 Städten und Gemeinden in NRW auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt. Bundesweit liegt die Kappungsgrenze bei 20 Prozent. Zwar hatten sich Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag drauf geeinigt, die Absenkung der Kappungsgrenze auslaufen zu lassen, allerdings wurde nun doch eine neue Verordnung erlassen. Diese gilt zunächst für 13 Monate.

Weniger Städte und Gemeinden, mehr Menschen
Nicht mehr von der Absenkung der Kappungsgrenze betroffen sind unter anderem Dormagen, Moers, Euskirchen, Bottrop und Soest. Dass trotzdem mehr Menschen erfasst werden, liegt an der neuen Verteilung: Erstmals werden die einwohnerstärksten Ruhrgebietsstädte unter die Verordnung fallen, zum Beispiel Bochum, Dortmund, Essen und Mülheim an der Ruhr.

Aktueller Beitrag

Immobilien

09.09.2024

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Neumarkt in der Oberpfalz

„Es gibt nichts Behaglicheres, als einfach zu Hause zu bleiben“ (Jane Austen) „Es gibt nichts Behaglicheres, als einfach zu Hause zu bleiben“ ist eine treffliche Beschreibung für dieses stilsichere Reiheneckhaus. Rundum mit feiner innenarchitektonischer Hand modernisiert, präsentiert sich Ihr neues zu Hause mit beeindruckendem Wohnchic. Beim Eintreten überzeugt die Klarheit des Entrées. Die im Übergang […]

weiterlesen

Zurück zur Übersicht