Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen

17. Januar 2019

Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen

Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen
Bei Mängeln in einer Mietwohnung muss der Vermieter nicht persönlich zur Besichtigung erscheinen. Der Mieter muss akzeptieren, dass der Vermieter eine Person seiner Wahl mit der Besichtigung beauftragt.

Mieter lässt Beauftragte nicht in die Wohnung
Im vorliegenden Fall forderte ein Mieter die Beseitigung verschiedener, teils kleinerer Mängel in seiner Wohnung. Da der Vermieter keine Zeit hatte, die Mängel persönlich zu sichten, schickte er zum ersten Termin eine Vertraute und zum zweiten Termin seinen Rechtsanwalt. Der Mieter verwehrte jedoch beiden Personen – auch nach einer Abmahnung – den Zutritt. Er forderte, dass der Vermieter persönlich erscheint oder einen Fachhandwerker schickt. Schließlich sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus.

Fristlose Kündigung begründet
Das Landgericht Berlin urteilte zugunsten des Vermieters. Der Mieter muss die vom Vermieter entsandten Personen akzeptieren und diese zum vereinbarten Besichtigungstermin in die Wohnung lassen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Auch ist zur Mängelbesichtigung keine Fachausbildung nötig. (LG Berlin 63 S 316/16)

Aktueller Beitrag

News

28.03.2024

Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer

Zwischen Oktober 2022 und April 2024 gilt ein befristeter Umsatzsteuersatz (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) auf Gas und Wärme von 7 Prozent. Dieser läuft zum 1. April aus. Dann gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Worauf sollten Verbraucher achten? Wie hoch ist die Mehrbelastung?

weiterlesen

Zurück zur Übersicht